Mitmachen - Zeit für Widerstand

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SchwachSuper 
Mitmachen - Jetzt ist Zeit für Widerstand!
 
 
Wie ihr Euch beteiligen könnt:
    > Informiert Nachbarn, Freunde und Bekannte
    -- > Nutz dafür auch die Sharepics, Aushänge und Flyervordrucke (noch in Arbeit), die hier hinterlegt sind.
    > Stellt koordinert "Fragen zu Angelegenheit der Gemeinde" 
    > Schreibt Leserbriefe für Printmedien 
    > Schreibt, teilt und kommentiert in Messengern und den sozialen Medien zu diesem Thema 
 
 
STORY-BOX: Sengwarder Land sagt NEIN!   (Pdf im Anhang)story box plakat
 
Schreibt Eure Geschichte für "Sengwarder Land sagt NEIN!"
Schreibt auf, was euch bewegt und wie ihr über die Optionsfläche von TenneT zwischen Sengwarden und Utters denkt.
 
- das geht auch anonym
 
Aber besser mit Namen, vielleicht sogar Foto, denn wir wollen TenneT und anderen Standortbeführworter*innen zeigen, dass wir in den Dörfern "NEIN!" sagen und das ist persönlich am wirkungsvollsten. 
 
Um das Thema bei uns allen und in der Öffenlichkeit aktuell zu halten, wollen wir nach und nach die Steckbriefe in der STORY-BOX auf sengwarden.info veröffentlichen oder wenn von euch gewünscht auch gerne an die Printmedien schicken
 
Den STORY-BOX Steckbrief findet ihr hier unter den Download-Dateien. 
 
Aber auch als Printversion und mit aufgestellten STORY-BOXen wollen wir im Dorf present sein.
 
Schickt eure Steckbriefe für die STORX-BOX an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder werft sie in die STORY-BOX vor Ort.
 
 
Jedem Einwohner /Jeder Einwohnerin ist es möglich sogenannte "Fragen zur Angelegenheit der Gemeinde" zu stellen.
 
Meldet euch gerne bei Antje Kloster oder Martin Burkhart zwecks Koordinierung.
 
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wilhelmshaven (Ein Auszug)
§ 19 Einwohnerfragestunde 
(3)  Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt kann in einer Einwohnerfragestunde mündlich eine Frage zu Angelegenheiten der Gemeinde stellen. Diese Frage muss bei dem Oberbürgermeister spätestens 9 Tage vor der Sitzung des Rates schriftlich eingegangen sein. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die schriftlichen Anfragen müssen den Ratsmitgliedern gleichzeitig mit der Ratseinladung vorliegen.